Das Sozialrecht gewinnt immer nehr an Bedeutung.

Meiner Fachanwaltschaft entsprechend vertrete ich Sie außergerichtlich und gerichtlich in allen Bereichen des Sozialrechts, insbesondere in den folgenden Bereichen:

  • gesetzliche Rentenversicherung,
  • gesetzliche Krankenversicherung,
  • gesetzliche Pflegeversicherung,
  • gesetzliche Unfallversicherung,
  • Arbeitslosenversicherung,
  • Vertragsarztangelegenheiten,
  • Schwerbehindertenrecht,
  • Elterngeld,
  • Kindergeld.

Sollten Sie über keine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung verfügen und Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse es erfordern, besteht für den außergerichtlichen Bereich die Möglichkeit der Beantragung von Beratungshilfe. Für den gerichtlichen Bereich kann ggf. Prozeß- bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Über die entsprechenden Möglichkeiten kläre ich Sie im Rahmen einer Besprechung gerne auf.

RÜCKRUF

Brauchen Sie Hilfe? Schreiben Sie mir.